In der Vergangenheit wurde das Thema Schallschutz oft nicht ernst genug genommen. Das führte immer wieder zu sehr hellhörigen Wohngebäuden. Dabei zeigte sich, dass ein schlechter Schallschutz die Wohnqualität negativ beeinträchtigt. Mittlerweile macht die DIN 4109 klare und verbindliche Vorgaben, was den Schallschutz angeht.
Welche Vorgaben setzt die DIN 4109?
Mit der DIN 4109 gibt es seit dem Januar 2019 eine Normenliste, die Vorgaben zum Schallschutz im Hochbau macht. Die DIN teilt sich auf in Abschnitte und gesonderte Richtlinien zu:
- Wohnbereiche
- Arbeitsräume
- Nichtwohngebäude
- Krankenhäuser
- Schulgebäude
- Hotels
Weiterhin unterscheidet die DIN 4109 zwischen Luft- und Trittschalldämmung. In der DIN 4109 sind weiterhin Verfahren festgelegt, um einen rechnerischen Nachweis des Schallschutzes zu erbringen. Dies gelingt mit bauakustischen Prüfungen und einem Bauteilekatalog, der ebenfalls in der DIN 4109 hinterlegt ist.
Dafür gibt es die DIN 4109-32 bis 36 mit jeweils spezifischen Angaben für:
- Massivbau
- Holzbau
- Leichtbau
- Trockenbau
- Fenster
- Türen
- Vorhangfassaden
- andere Elemente
Selbst gebäudetechnische Anlagen, darunter Garagen, zentrale Staubsaugeranlagen oder Wasserarmaturen, sind in der DIN erfasst.

Hier wird auch vom Schalldämmmaß (R) gesprochen, der ebenfalls in dB gemessen wird. Für Wände in Wohn- und Arbeitsbereichen ist dieser Wert auf 53 dB festgelegt, das entspricht der Mindestanforderung für den Schallschutz, um den die Wand den Schalldruck minimieren muss.
Außerdem setzt die DIN 4109 mehrere Schallschutzstufen fest. Diese unterscheiden sich in den Mindestanforderungen, was den Wohn- und Komfortstandard beeinflusst. Neben der Stufe Basis gibt es in der DIN 4109 noch die Schallschutzklassen Basis+ und Komfort. Für Neubauten und Sanierungen ist es ratsam, mindestens das Schallschutzniveau Stufe zwei, also Basis+, zu erreichen. Dies wird heutzutage als der übliche Wohn- und Komfortstand angesehen. Bei Wohnungstrennwänden liegt der Standard Basis bei 53 dB, während Basis+ 56 dB fordert und Komfort sogar ein Schalldämmmaß von 59 dB festlegt.
Diese Bereiche betrifft der Schallschutz nach DIN 4109 in einem Gebäude
Die DIN 4109 deckt ein breites Spektrum an Bereichen ab, für die jeweils unterschiedliche Vorgaben bezüglich des Schallschutzes gelten. In der DIN 4109 sind alle diese Bereiche spezifisch genannt. Dafür gibt es gute Gründe, denn die unterschiedlichen Bereiche und Bauteile reagieren unterschiedlich auf Schall und sind unterschiedlichen Lärmquellen ausgesetzt.
Ein Beispiel hierfür sind Trennwände. Hier unterscheidet die DIN 4109 zwischen Trennwänden bei Reihenhäusern und einzelnen Wohnungen.
| Bauweise | Schallschutz |
|---|---|
| Trennwände zwischen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus | 53 dB |
| Trennwände zwischen Reihenhäusern | 62 dB |

Trittschall breitet sich anders aus und dringt einfacher durch Decken in die darunterliegenden Räume. Unterschiede gibt es auch, wo sich die Decke befindet und ob eine Treppe vorhanden ist. Beispielsweise gelten für Treppen eigene Anforderungen, da es hier oftmals zu einer erhöhten Geräuschentwicklung kommt.
Geeignete Materialien für den Schallschutz nach DIN 4109
Um die Vorgaben der DIN 4109 zu erfüllen, sind bestimmte Richtlinien beim Bau von Gebäuden einzuhalten. In vielen Punkten gibt die DIN 4109 auch hier Mindestanforderung vor. Dies betrifft zum Beispiel Bauten mit Massivdecken aus Stahlbeton. Eine solche Deckenkonstruktion muss mindestens eine Stärke von 18 cm besitzen. Bei Wohnungstrennwänden sowie Treppenhauswänden gibt es ähnliche Vorschriften, abhängig vom Baumaterial. Für Bauunternehmen ist es wichtig, die passenden Materialien zu wählen, um die Schallschutzvorgaben einzuhalten. Die Grundlage dafür ist, das spezifische Schalldämmmaß für jedes verbaute Material zu kennen. Aus diesem Grund gibt es Prüfzeugnisse von Herstellern für eine Reihe von Materialien. Diese geben Auskunft darüber, bei welcher Stärke welches Schalldämmmaß erreicht wird.
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Der Schallschutz nach DIN 4109 bezieht sich jedoch nicht nur auf Geräusche, die innerhalb eines Gebäudes entstehen, sondern berücksichtigt auch die Geräuschbelästigung durch Außenlärm. Dementsprechend müssen Fenster und Türen ebenfalls einen entsprechenden Schallschutz bieten. Für Fenster ist die VDI-Richtlinie 2719 ausschlaggebend.

Welche Fenster zum Einsatz kommen müssen, hängt vor allem vom Standort und der Lärmentwicklung vor Ort ab. Für Ballungsgebiete sind Fenster der Schallschutzklasse drei ausreichend. Liegt ein Haus direkt an einer Hauptverkehrsstraße, müssen hingegen Fenster der Klasse vier zum Einsatz kommen und Fluglärm wird von Fenstern der Schallschutzklasse fünf ausreichend zurückgehalten.
Für Türen gibt es ebenfalls eigenen Schallschutzklassen. Die drei Klassen unterscheiden sich im Einsatzbereich und dem Schalldämmmaß. Türen der Klasse eins für private Räume haben ein Schalldämmmaß von 32 dB, während Türen der Klasse drei für Büros sowie Außentüren geeignet sind und ein Schalldämmmaß von mindestens 42 dB besitzen.
Welche Nachweise müssen ausführende Bauunternehmen liefern?

Verantwortlich für den Schallschutznachweis ist das ausführende Bauunternehmen. Dieses erstellt den Nachweis jedoch in der Regel nicht selbst, sondern beauftragt erfahrene Dienstleister mit dieser Aufgabe. Das sind in erster Linie Ingenieurbüros, die sich auf den Bereich Schallschutz spezialisiert haben. Besonders bewandert sind die Schallschutzprüfstellen. Amtlich anerkannte Schallschutzprüfstellen gibt es im ganzen Bundesgebiet. Der Verband der Materialprüfungsstellen führt eine Liste mit den Schallschutzprüfstellen, die Nachweise nach der DIN 4109 erstellen.
